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Gefahrgutstrecken Kreis Viersen

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WFS - Gefahrgutstrecken Kreis Viersen

Querverweise (2)

WFS
WFS Gefahrgutstrecken Kreis Viersen
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.
WMS
WMS Gefahrgutstrecken Kreis Viersen
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.

Nutzungs­bedingun­gen

Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0

Ansprechpartner

Kreis Viersen - Amt 32/2 - Verkehrssicherung

denise.lienen@kreis-viersen.de
+49 2162 39 1552

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Gefahrgutstrecken

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Be­schrei­bung

Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.

Aktualität der Daten

Periodizität

jährlich

Aktualität des Datensatzes

Letzte Änderung

04.05.2025

Raumbezug

Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite NO Länge/Breite
Kreis Viersen, Nordrhein-Westfalen, Deutschland (administrative) (05166) 6.068°/51.167° 6.626°/51.425°
051660000000
Regionalschlüssel
051660000000
Koordinaten­system
EPSG 25832: ETRS89 / UTM Zone 32N

Verweise und Downloads

Downloads (1)

GML
WFS - Gefahrgutstrecken Kreis Viersen

Querverweise (2)

WFS
Geodatendienst
WFS Gefahrgutstrecken Kreis Viersen
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Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.
WMS
Geodatendienst
WMS Gefahrgutstrecken Kreis Viersen
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Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.

Weitere Verweise (3)

PDF
Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen Information
WFS Gefahrgutstrecken Kreis Viersen
WMS Gefahrgutstrecken Kreis Viersen

Nutzung

Nutzungs­bedingun­gen

Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0

Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 [https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0]

Zugriffs­beschränkun­gen

Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen

Kontakt

Ansprechpartner

Kreis Viersen - Amt 32/2 - Verkehrssicherung

Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Deutschland

denise.lienen@kreis-viersen.de
+49 2162 39 1552
Herausgeber

Kreis Viersen

Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Deutschland

open@kreis-viersen.de
+49 2162 39 1130
https://www.kreis-viersen.de/
Anbieter

Kommunales Rechenzentrum Niederrhein (KRZN)

Friedrich-Heinrich-Allee 130
47475 Kamp-Lintfort
Deutschland

geoservices@krzn.de
02842/9070-110

Fach­informationen

Informationen zum Datensatz

Identifikator

https://registry.gdi-de.org/id/de.nw/5cffd3a6-26c5-47b8-ab00-fbcc37118945

Fachliche Grundlage

In einer Allgemeinverfügung zur Bestimmung von Fahrwegen zum Zweck der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ist für folgende Gefahrgüter der Fahrweg im Kreis Viersen bestimmt: - für entzündbare Gase der Klasse 2 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 2 GGVSEB und - für entzündbare flüssige Stoffe der Klasse 3 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 4 GGVSEB.

Zusatzinformationen

Sprache des Daten­satzes

Deutsch

Schlag­worte

ISO-Themen­kategorien Verkehrswesen
Suchbegriffe 05166000 Brüggen Gefahrgutstrecke Gefahrgutstrecken Gefahrguttransport Gefahrguttransporte Grefrath Kempen Kreis Viersen Nettetal Niederkrüchten opendata Positivstrecken nach § 35a Abs 3 GGVSEB Schwalmtal Straßenverkehr Tönisvorst Verkehr Viersen Willich

Informationen zum Metadatensatz

Objekt-ID

72775328-5024-4af2-9bca-5ff6db9927b0

Aktualität der Metadaten

13.06.2025

Sprache Metadatensatz

Deutsch

Datensatz / Datenserie  

Datensatz

XML Dar­stellung
Metadaten als XML herunter­laden
Ansprechpartner (Metadatum)
open@kreis-viersen.de
Metadatenquelle
Geodatenkatalog Niederrhein
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