Jagdbezirke sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Ausübung der Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz (LJG) geregelt. Dieser Datensatz enthält die Aufteilung des Kreises Viersen in über 130 Jagdbezirke, um z.B. bei einem Wildunfall den zuständigen Jäger/Jagdpächter zu ermitteln. Der Datensatz wird in unregelmäßigem Rhythmus bei tatsächlichen Änderungen der Bezirke fortgeführt. WMS und WFS sind tagesaktuell, shape und geojson werden monatlich aktualisiert.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Kreis Viersen, Nordrhein-Westfalen, Deutschland (administrative) (05166) | 6.068°/51.167° | 6.626°/51.425° |
051660000000 |
Regionalschlüssel |
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Koordinatensystem |
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Verweise und Downloads
Querverweise (3)
Nutzung
Nutzungsbedingungen |
Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 [https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0] |
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Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
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Kontakt
Ansprechpartner
Kreis Viersen - Amt 60/2 - Untere Jagdbehörde
Rathausmarkt 3
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Anbieter
Kommunales Rechenzentrum Niederrhein (KRZN)
Friedrich-Heinrich-Allee 130
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