Die Kreiswahlbezirke werden anhand der kommunalen Ratswahlbezirke vom Kreistag festgesetzt. Ihre Ausdehnung richtet sich nach der Anzahl der Wahlberechtigten. Die Daten umfassen die aktuellen Wahlbezirksgeometrien aller Wahlbezirke in Weeze.
Die historischen Sectionskarten der Stadt Viersen. Sectionskarten sind noch älter als die ersten Katasteraufnahmen aus dem frühen 19. Jahrhundert. Die Sectionskarten der Gemarkung Viersen datieren aus dem Jahr 1812. Die Sektionskarten werden als georeferenzierte jp2 (JPEG2000) und als WMS angeboten. Zur Ergänzung und besserem Verständnis werden auch die Grenzen der Gemarkungen und der Fluren der Ersterfassung des Liegenschaftskatasters bereitgestellt
Dieses Plugin fügt einen Processing-Provider und diverse Algorithmen (Werkzeuge) hinzu, um XPlanGML für ein Umringszenario zu erzeugen. - XPlan-Umring (gml) erzeugen - Hilfswerkzeuge Geometrie Update - Hilfswerkzeuge Rasterplan zuschneiden Der XPLAN-Umring setzt die Installation mindestens der Version 3.24.0 des OpenSource-GIS „QGIS“ voraus und ist dann innerhalb von QGIS als Erweiterung aus dem offiziellen QGIS-Plugin-Repository verwendbar. Die Aktualisierung der Erweiterung findet bei Bedarf statt.
Hintergrunddienst mit einzelnen Objekten der ALKIS-Karte (Flurstück, Gebäude, Tats. Nutzung, u.a.), dem generalisierten Grundriss und den Statistischen Bezirken
Lageübersicht der Fluren (Zur groben Orientierung bei der Suche nach Gemarkung, Flur, Flurstück), Geschoßzahlen, Gebäudezustand, hist. Flurstücke und Luftschutzstollen
Dieser Datensatz enthält die Gemeindegrenzen für die Gemeinden der Kreise Kleve, Viersen und Wesel, sowie die Stadt Krefeld. Diese Gemeindegrenzen werden wöchentlich (Samstags) aus den Daten des Liegenschaftskatasters erstellt.
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). In einer Allgemeinverfügung zur Bestimmung von Fahrwegen zum Zweck der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ist für folgende Gefahrgüter der Fahrweg im Kreis Viersen bestimmt: - für entzündbare Gase der Klasse 2 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 2 GGVSEB und - für entzündbare flüssige Stoffe der Klasse 3 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 4 GGVSEB. Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen.