Datenerfassung und Auswertung (z.B. Nestersuche) in MapSolution nach Eingang von Meldungen aus verschiedenen Quellen (Anruf, Email, Online-Formular, usw.)
Bilanzgebiete Kreis Viersen Der Dienst zeigt die Flächen die für die Grundwasserbilanzierung im Kreis Viersen herangezogen wurden. Die betrachteten Bilanzräume sind zum einen Teilbereiche von Grundwasserkörpern (GWK) die im Kreis Viersen liegen. In einer detaillierteren Betrachtung wurden kleinräumigere Bereiche, sogenannte Bilanzgebiete (BG), untersucht. Dabei handelt es sich zum einen um Wasserschutzgebiete (WSZ) und Wassereinzugsgebiete (EZG) der öffentlichen Trinkwasserversorgung sowie hydrologisch abgegrenzte Bereiche, in denen kein Einzugsgebiet einer Grundwassergewinnungsanlage für die öffentlichen Trinkwasserversorgung liegt (Zwischenräume). In Kooperation mit den Wasserversorgungsunternehmen im Kreisgebiet hat der Kreis Viersen Grundwasserbilanzen für diese Bilanzräume erstellt, die stetig fortgeschrieben werden. Der Dienst umfasst nicht die Ergebnisse der Bilanzierung, sondern nur die untersuchten Flächen.
Die Stimmbezirke können anhand der ortsüblichen Gegebenheiten innerhalb der kommunalen Ratswahlbezirke festgelegt werden. Jeder Stimmbezirk entspricht einem Wahlbüro. Die Daten umfassen die aktuellen Wahlbezirksgeometrien von Emmerich am Rhein.
Die Daten beinhalten die Beschriftungen der Bodenrichtwerte bzw. der Bodenrichtwertzonen des Jahres 2021. Die Gutachterausschüsse haben jedes Jahr Bodenrichtwerte, bezogen auf den 01. Januar des laufenden Jahres, zu ermitteln. Sie sollen bis zum 31. März veröffentlicht werden. Aus allen verfügbaren Bodenrichtwerten des Kreises Kleve wird anschließend ein landeseinheitlicher Datensatz gebildet. Ein Bodenrichtwert ist ein vorwiegend aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z. B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt. Er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z. B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.