Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.
Die Bundestagswahlbezirke werden räumlich anhand der Einwohnerzahl (< 2500 Einwohner je Wahlbezirk) aus den Stimmbezirken innerhalb von Kranenburg festgesetzt. Die Daten umfassen die aktuellen Wahlbezirksgeometrien. Sie werden vor jeder Wahl neu festgelegt bzw. beschlossen.
Diese Daten beinhalten die Bodenrichtwerte sowie die Bodenrichtwertzonen des Jahres 2022. Die Gutachterausschüsse haben jedes Jahr Bodenrichtwerte, bezogen auf den 01. Januar des laufenden Jahres, zu ermitteln. Sie sollen bis zum 31. März veröffentlicht werden. Aus allen verfügbaren Bodenrichtwerten des Kreises Kleve wird anschließend ein landeseinheitlicher Datensatz gebildet. Ein Bodenrichtwert ist ein vorwiegend aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z. B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt. Er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z. B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Sommerbefliegung 2017 (True Orthophoto); Grundlagen: Digitale Orthophotomosaik-Kacheln (4 cm Bodenauflösung, Flughöhe ungefähr Abgrenzung Bottrop-Kirchhellen: 1000m, Bottrop und Essen: 750m); Bildflug mit erhöhter Einzelbildüberdeckung: 80% längs und 70% quer zur Ausrichtung der Flugstreifen Der Vorteil gegenüber einem „normalen“ Orthophoto besteht darin, dass aus dem Gelände herausragende Objekte wie z.B. Gebäude im Bild nicht verkippt dargestellt werden. So liegt das Dach eines Gebäudes direkt über seinem Grundriss und es entstehen keine sichttoten Räume.
Dieser Dienst enthält das Straßenmobiliar, welches aus den GeoSmartChange-Straßenbefahrungsdaten vom Sommer/Herbst 2020 mit Hilfe der autom. Objekterkennung inventarisiert wurde: Verkehrszeichen, Lichtsignalanlagen, Beleuchtung und Masten. Bei allen Objekten wurde der Standort, die Art, der Typ, die Höhe und Standardabweichung und bei den Verkehrszeichen zusätzlich die Schildausrichtung erfasst. Bei Zusatzzeichen wird ebenfalls der Textinhalt und die Verknüpfung zum Hauptzeichen angegeben. Alle Objekte sind -soweit vorhanden- über IDs mit ihren Masten bzw.die Verkehrszeichen mit ihren Zusatzzeichen verknüpft. GeoSmartChange ist ein Modellprojekt der Emscher-Lippe Region (Stadt Bottrop, Stadt Gelsenkirchen, Kreis Recklinghausen)
Der Layer „Ausschluss Flächen“ stellt für die Kommune Goch, die auszuschließenden Flächen für raumbedeutsame Freiflächenphotovoltaikanlagen entsprechend Landesentwicklungsplans dar. Die Daten stammen vom Energieatlas des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen und sind pro Kommune ausgewertet.