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Es werden die Abgrabungen im Kreis Kleve angegeben, die beantragt wurden. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sand, Kies, Ton oder Lehm) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht.
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